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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 457/12

Datum:
18.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 457/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1018.1A457.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 122/11
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Fehler im Beurteilungsverfahren
Leitsätze:

Ein Fehler im Beurteilungsverfahren führt dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung, wenn ausgeschlossen ist, dass er sich auf deren Ergebnis ausgewirkt hat.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
12345678910111213141516171819202122
 

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