Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2400/11

Datum:
07.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2400/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0507.1A2400.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 2776/11
Schlagworte:
Ermahnung Verschwiegenheit
Normen:
BBG §62 Abs.1; BBG §63 Abs.2; BBG §67
Leitsätze:

Die Verbreitung vermeintlicher Missstände beim Dienstherrn per E-Mail im Kollegenkreis verletzt die Pflicht zur Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten. Der richtige Weg, mit solchen vermeintlichen Missständen umzugehen, ist es, sich an den Vorgesetzten zu wenden und ggf. zu remonstrieren.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1234567891011121314
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank