Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2291/11

Datum:
12.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2291/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0612.1A2291.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 853/10
Leitsätze:

Zum Beihilfeausschluss für eine Orthokin-Behandlung nach Maßgabe der BVO NRW.

 
Tenor:

1. Die Berufung wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht auf den Verpflichtungsantrag des Klägers hin die Klage auch wegen eines Anspruchs auf Gewährung weiterer Beihilfe hinsichtlich der Aufwendungen für mehr als eine Computertomographie pro Sitzung (Rechnungen vom 1. April und 15. Mai 2009) abgewiesen hat. Die Kostenentscheidung bleibt insoweit der Endentscheidung vorbehalten.

2. Der Zulassungsantrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt, soweit eine Beihilfegewährung zu den Aufwendungen für die beim Kläger durchgeführte Orthokin-Behandlung (Rechnung vom 6. April 2009) und der auf künftige Aufwendungen für weitere Orthokin-Behandlungen bezogene Feststellungsantrag betroffen sind.

3. Der Streitwert derjenigen Teile des Zulassungsverfahrens, bezüglich derer das zweitinstanzliche Verfahren nicht als Berufungsverfahren fortgesetzt wird, wird auf die Wertstufe bis zu 300 Euro festgesetzt.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132

 

 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank