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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2187/11

Datum:
09.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2187/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0709.1A2187.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 2666/10
Leitsätze:

Für einen beamteten Arzt der Bundeswehr besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Zulage für Soldaten als Gebietsärzte (BBesG Anlage 1 Vorbem. Nr. 11), wenn er nicht als Gebietsarzt (Facharzt) verwendet wird, was nur der Fall ist, wenn seine Tätigkeit generell durch die zulageberechtigte Funktion geprägt ist.

Wird dies (wie hier bei einem als Musterungsarzt eingesetzten Urologen) verneint, ist die Frage einer etwaigen verfassungswidrigen Ungleichbehandlung beamteter Ärzte der Bundeswehr im Verhältnis zu Sanitätsoffizieren mit Gebietsarztqualifikation nicht entscheidungserheblich.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 14.400,00 Euro festgesetzt.

 
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