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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2151/11

Datum:
18.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2151/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0718.1A2151.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 5224/10
Leitsätze:

Einzelfall eines Antrags auf Zulassung der Berufung, der die Frage zum Gegenstand hat, ob ein Beamter Beihilfeleistungen für eine computergestützte Bilddokumentation von Muttermalen zur Früherkennung von Melanomen beanspruchen kann (hier im Wesentlichen aus Gründen unzureichender Darlegung im Ergebnis abgelehnt).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 35,37 Euro festgesetzt.

 
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