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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1355/11

Datum:
12.04.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 1355/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0412.1A1355.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3558/10
Leitsätze:

1. Zur rückwirkenden Neuregelung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine zahnärztliche Versorgung mit Implantaten durch die BVO NRW 2009.

2. Zur Freiendlücke und Verhältnis zur Einzelzahnlücke

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 837,37 Euro festgesetzt.

 
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