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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 106/12

Datum:
18.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 106/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1018.1A106.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 6730/10
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 

Der Beschluss des Senats vom heutigen Tage 

– 1 A 106/12 – wird dahin berichtigt, dass der erste Absatz des Beschlusstenors, soweit er sich auf die Verfahrenskosten bezieht, wie folgt gefasst wird:

 

„Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.“

 

 
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