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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 479/12

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 479/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0527.19E479.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 6884/11
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 10.000,00 Euro und für den gerichtlichen Vergleich vom 23. April 2012 auf 22.500,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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