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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1041/12

Datum:
19.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1041/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0619.19E1041.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 2527/12
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin E.      in F.     beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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