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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 990/12

Datum:
26.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 990/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0726.19B990.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 889/12
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. August 2012 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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