Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 702/11

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 702/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0301.19A702.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 K 2686/10
Leitsätze:

1. Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Gymnasiasten der Klasse 10 in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 SchfkVO NRW 2005 für einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten nicht erfüllten, wenn ihr Schulweg mehr als 3,5 km, aber höchstens 5 km betrug.

2. Das Ermessen des Verordnungsgebers bei der Korrektur dieses Verfassungsverstoßes ist dahin reduziert, die Entfernungsgrenze 3,5 km auch für diese Schüler anzuwenden.

3. Inhaber eines Übernahmeanspruchs auf Schülerfahrkosten können sowohl der Schüler als auch seine Eltern sein.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 22. September 2010 verpflichtet, die Schülerfahrkosten für den Besuch des Ratsgymnasiums der Stadt N. durch den Sohn der Kläger, K. N1. , im Schuljahr 2010/2011 zu übernehmen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 503,80 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank