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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 A 974/13

Datum:
27.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 A 974/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0627.17A974.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 4031/12
Schlagworte:
Betriebsstätte; IHK; Industrie- und Handelskammer; Kammerzugehörigkeit; Wach- und Sicherheitsdienst
Normen:
IHKG § 2 Abs. 1; AO § 12
Leitsätze:

Zur Frage, ob in Fällen der Bewachung militärischer Sicherheitsanlagen eine Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Industrie- und Handelskammer gegeben ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 719,-- Euro festgesetzt.

 
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