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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 222/13

Datum:
10.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 222/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0510.16E222.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 K 5343/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. Februar 2013 teilweise geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren 14 K 5343/12 VG Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt V.      aus X.     beigeordnet, soweit die Rundfunkgebührenbefreiung im Monat Juni 2012 im Streit steht. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet

 
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