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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 976/13

Datum:
02.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 976/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0902.16B976.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 389/13
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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