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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 839/13

Datum:
22.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 839/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1022.16B839.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 273/13
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 4. Juli 2013 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Aachen 3 K 1806/13 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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