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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 230/13

Datum:
10.04.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 230/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0410.16B230.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 1529/12
 
Tenor:

Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt; der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Februar 2013 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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