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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1416/12

Datum:
28.02.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1416/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0228.16B1416.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 707/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3. Dezember 2012 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 10 K 3093/12 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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