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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1332/13

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1332/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1212.16B1332.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 1171/13
 
Tenor:

Das durch gerichtlichen Vergleich beendete Verfahren wird entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. September 2013 ist mit Ausnahme der beigefügten Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,‑‑ Euro festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
 

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