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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1499/09

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1499/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1212.16A1499.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 K 1076/07
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird hinsichtlich des Klageantrags zu 1. zugelassen.

Im Übrigen ‑ Klageantrag zu 2. ‑ wird der Zulassungsantrag abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin, soweit der Zulassungsantrag abgelehnt wird. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Endentscheidung vorbehalten.

Der Streitwert wird für den von der Ablehnung des Zulassungsantrags erfassten Teil des Zulassungsverfahrens auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
1234567891011

 

 

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