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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1294/08

Datum:
26.09.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 1294/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0926.16A1294.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 5657/06
Parallelentscheidung(en):
16 A 1295/08 und 16 A 1296/08
Normen:
AbgrG § 5; ROG § 7 Abs. 2; ROG § 12 Abs. 3 Satz 2, § 28 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:

Erklärt sich ein Grundstückseigentümer mit dem Abgrabungsvorhaben eines Vorha-benträgers nicht grundsätzlich einverstanden, besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse des Vorhabenträgers an der Bescheidung eines abgrabungs¬rechtlichen Vor¬bescheidantrags.

Die Rechtsprechung des BVerwG zur planerischen Konzentration von Windkraftan-lagen lässt sich grundsätzlich auf die Darstellung von Flächen zur Konzentration des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze übertragen. Die Ausarbeitung des Pla-nungskonzepts vollzieht sich abschnittsweise. In einem ersten Arbeitsschritt sind die-jenigen Bereiche als „Tabuzonen“ zu ermitteln, die für die angestrebte Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Die Tabuzonen lassen sich in „harte“ und „weiche“ unterglie-dern.

Die Behandlung einer eigentlich als harte Tabufläche zu qualifizierenden Zone als weiche Tabufäche ist kein beachtlicher Fehler. Der Abwägungsvorgang ist dann pla-nungsrechtlich unnötig, wenngleich in der Sache unschädlich.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. März 2008 geändert.Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Berufungsverfahren.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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