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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 16/13

Datum:
30.01.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 16/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0130.15B16.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1335/12
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Klage 9 K 4562/12 gegen die Erschließungsbeitragsbescheide der Antragsgegnerin vom 13. September 2012 betreffend das Grundstück Gemarkung T.        , Flur 17, Flurstück 770 (B.   c.    I.        17 in T.        ) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf je 3.621,28 Euro festgesetzt.

 
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