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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 1075/13.A

Datum:
19.12.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 1075/13.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1219.14B1075.13A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Den Antragstellern wird zur Durchführung des vorliegenden Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M.     aus C.         gewährt.

Die aufschiebende Wirkung der zweitinstanzlich anhängigen Klage 14 A 2152/13.A vor dem beschließenden Gericht gegen die Abschiebungsanordnungen in den Bescheiden der Antragsgegnerin vom 23. Juli 2012 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

 
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