Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2542/12

Datum:
31.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 A 2542/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0731.14A2542.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 24 K 8659/09
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Die Bescheinigung des Beklagten vom 24. November 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank