Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 D 23/13

Datum:
17.06.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
13 D 23/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.13D23.13.00
 
Schlagworte:
Gerichtsbescheid, Verfahrensdauer, überlange Verfahrensdauer, Verzögerungsrüge, ehrenamtliche Richter
Normen:
VwGO § 9 Abs. 3 Satz 1; VwGO & 67 Abs. 4, VwGO § 84, VwGO § 173 Satz 2;; GVG § 198, JustG NRW § 109 Abs. 1
Leitsätze:

Der Erlass eines Gerichtsbescheides durch das OVG NRW erfordert die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter. Eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid kommt auch bei Entschädigungsklagen wegen (etwaig) überlanger Gerichtsverfahren in Betracht. Das Vertretungserfordernis für das erstinstanzliche Entschädigungsverfahren verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061626364
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank