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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 89/13

Datum:
29.10.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 89/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1029.13C89.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 Nc 61/13
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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