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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 341/13

Datum:
21.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 341/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0521.13B341.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 1127/12
Leitsätze:

Ein Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität ist auch dann mit den erforderlichen Unterlagen im Sinne des § 23 Abs. 5 VergabeVO NRW, etwa dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, zu stellen, wenn diese zuvor bereits zur Bewerbung im innerkapazitären Verfahren eingereicht worden sind.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. März 2013 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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