Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 2806/09

Datum:
13.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 2806/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0313.13A2806.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 1308/05
Normen:
AMG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, AMG § 105 Abs. 4f
Leitsätze:

Für die Anpassung eines Arzneimittels an eine Monographie (§ 25 Abs. 7 AMG a. F.) setzt Art. 3 § 7 Abs. 3a Satz 2 Nr. 2 und 5 AMNG eine Übernahme auch der Dosierung voraus.

Die Frage eines Erlöschens der fiktiven Zulassung eines Arzneimittels kann im Hinblick auf verschiedene Anwendungsgebiete unterschiedlich zu beantworten sein. Eine von dem BfArM für ein Anwendungsgebiet vorgenommene Verlängerung der fiktiven Zulassung hindert die Verwaltungsgerichte nicht, bezüglich eines anderen Anwendungsgebiets (inzident) das Erlöschen der fiktiven Zulassung wegen unzulässiger Änderung festzustellen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. November 2009 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 23456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133134135136137
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank