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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1133/12

Datum:
25.04.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1133/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0425.12E1133.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 25 K 2495/11
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. November 2012 wird abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf die Wertstufe bis 4.067,50 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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