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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 950/13

Datum:
02.07.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 950/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0702.12A950.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 K 780/11
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

 
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