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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1606/12

Datum:
05.03.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 1606/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0305.12A1606.12.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, 26 K 5004/11
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

 
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