Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1252/12

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 1252/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0528.12A1252.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 1820/11
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtkostenfreien Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank