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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 947/12

Datum:
20.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 947/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1220.6E947.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 821/12
Schlagworte:
Streitwert Streitwertbeschwerde Konkurrentenstreitverfahren Bewerbungsverfahrensanspruch Klagehäufung
Leitsätze:

Auch wenn die Besetzung mehrerer Stellen verhindert werden soll, ist der Streitwert in einem Konkurrentenstreitverfahren nur einfach anzusetzen, wenn im Hinblick auf die Besetzung jener Stellen ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und der Vergabe der Stellen eine einheitliche Auswahlentscheidung zugrunde liegt (wie Beschluss vom 19. März 2012 - 6 E 821/12 -).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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