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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 779/12

Datum:
07.11.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 779/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1107.6E779.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 1407/11
Schlagworte:
Streitwert Polizeidienstunfähigkeit
Leitsätze:

Die Feststellung der Polizeidienstfähigkeit zur Vorbereitung eines Laufbahnwechsels ist der den beamtenrechtlichen Status im Sinne des § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG betreffenden Entscheidung vorgelagert; der Streitwert bemisst sich daher in solchen Verfahren nach § 52 Abs. 2 GKG.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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