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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 458/12

Datum:
12.11.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 458/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1112.6E458.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 4551/11
Schlagworte:
Streitwert Bewerbungsverfahrensanspruch
Leitsätze:

Der Streitwert für eine Klage, mit der der Inhaber eines nach A 12 BBesO besoldeten Amtes die Verpflichtung des Dienstherrn zur erneuten Entscheidung über seine Bewerbung um eine nach A 12 BBesO besoldete Stelle begehrt, bemisst sich nach § 52 Abs. 2 GKG.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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