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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 878/12

Datum:
13.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 878/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0913.6B878.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 507/12
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung Charakterliche Eignung Verfassungstreue
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 3.500,00 Euro festgesetzt.

 
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