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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 852/12

Datum:
13.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 852/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0913.6B852.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 542/12
Schlagworte:
Rücknahme Hochschullehrer Ernennung arglistige Täuschung Personalfragebogen Mitbestimmung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Hochschullehrers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ge¬gen die Rücknahme seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 50.000 Euro festgesetzt.

 
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