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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 795/12

Datum:
16.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 795/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0816.6B795.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 323/12
Schlagworte:
Polizeivollzugsdienst Laufbahn Laufbahnabschnitt III
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Dienstherrn aufzugeben, ihn zum Auswahlverfahren zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes zuzulassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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