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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 786/12

Datum:
12.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 786/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0912.6B786.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 320/12
Schlagworte:
Einsatz- und Verwendungsfähigkeit Dienstfähigkeit Polizeiarzt Polizeiärztlicher Dienst Fürsorgepflicht Interessenabwägung
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag einer Polizeiobermeisterin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit sowie zur Abgabe einer Prognose zur Wiederherstellung der vollständigen Dienstfähigkeit.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (VG Arnsberg – 2 K 1380/12) gegen die Verfügung der Landrätin als Kreispolizeibehörde T. vom 24. April 2012 in der Gestalt der Änderungsverfügung vom 8. Mai 2012 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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