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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 776/12

Datum:
20.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 776/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0820.6B776.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 598/12
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung Dienstunfähigkeit Personalrat
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehramtsanwärterin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis 3.500,00 Euro festgesetzt.

 
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