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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 720/12

Datum:
16.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 720/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0816.6B720.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 214/12
Schlagworte:
Konkurrentenstreitverfahren Beförderung Bestenauslese Aktuelle dienstliche Beurteilungen Frühere dienstliche Beurteilungen Inhaltliche Auswertung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreit-verfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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