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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 638/12

Datum:
25.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 638/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0625.6B638.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 210/12
Schlagworte:
Anforderungsprofil Anforderungsmerkmal
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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