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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 575/12

Datum:
16.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 575/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0716.6B575.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 96/12
Schlagworte:
Planstelle Wertigkeit Organisationsrecht Organisationsermessen Bewerberkreis
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines im Regierungsbezirk Düsseldorf beschäftigten Realschullehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf seine Ein-beziehung in das Auswahlverfahren um im Regierungsbezirk Münster vorhandene Beförderungsmöglichkeiten der Besoldungsgruppe A 13 BBesO.

Zum aus dem Organisationsrecht abzuleitenden Ermessen des Dienstherrn bei der Beschränkung des Bewerberkreises.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 
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