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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 570/12

Datum:
09.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 570/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0709.6B570.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 319/12
Schlagworte:
Teilnahme am Auswahlverfahren Ausschreibung Anforderungsprofil Versetzungsbewerber Versetzung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer in Baden-Württemberg tätigen stellvertretenden Schulleiterin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, eine Schulleiterstelle bis zur erneuten Entscheidung über ihre Bewerbung nicht zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf bis zu 19.000,00 Euro fest-gesetzt.

 
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