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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 521/12

Datum:
25.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 521/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0625.6B521.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 688/11
Schlagworte:
Anforderungsmerkmal Anforderungsprofil
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Stadtbauamtsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Zum Erfordernis der „mehrjährigen Berufserfahrung in einer Bauaufsichtsbehörde“ im Anforderungsprofil einer Stellenausschreibung „Leiterin / Leiter der Bauordnung“.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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