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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 407/12

Datum:
27.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 407/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0827.6B407.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1964/11
Schlagworte:
Planstelle Wertigkeit Bewerberkreis Organisationsrecht Organisationsermessen
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer im Regierungsbezirk Düsseldorf beschäftigten Studienrätin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, sie in das Auswahlverfahren um eine im Regierungsbezirk Köln vorhandene Beförderungsmöglichkeit der Besoldungsgruppe A 14 BBesO einzubeziehen.

Zum aus dem Organisationsrecht abzuleitenden Ermessen des Dienstherrn bei der Beschränkung des Bewerberkreises.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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