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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 328/12

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 328/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0628.6B328.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 646/11
Schlagworte:
Schulleiterstelle Eignungsfeststellungsverfahren Darlegung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Realschulkonrektorin in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine Schulleiterstelle.

 
Tenor:

Der Antrag auf Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 19.000,00 Euro festgesetzt.

 
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