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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 276/12

Datum:
05.04.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 276/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0405.6B276.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 633/11
Schlagworte:
.Konkurrentenstreitverfahren Bewerbungsverfahrensanspruch dienstliche Beurteilung Leistungsbericht Schulleiter
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Oberstudienrätin auf Freihaltung der Beförderungsplanstelle eines Studiendirektors der Besoldungsgruppe A 15 BBesO an einer Kollegschule.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 19.000 Euro festgesetzt.

 
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