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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 257/12

Datum:
15.05.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 257/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0515.6B257.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 1856/11
Schlagworte:
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Rechtsschutzbedürfnis
Leitsätze:

Mangels Rechtsschutzinteresses erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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