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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1535/11

Datum:
06.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1535/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0106.6B1535.11.00
 
Schlagworte:
Vorwegnahme der Hauptsache
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines entlassenen Kommissaranwärters, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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