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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1477/11

Datum:
27.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1477/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0227.6B1477.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 561/11
Schlagworte:
Überbeurteilung Plausibilisierung Spitzennote
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren eines Justizamtsinspektors erlassene einstweilige Anordnung.

Zu den an die Plausibilisierung zu stellenden Anforderungen im Fall der Herab-setzung des Gesamturteils durch die Überbeurteilung des höheren Dienstvorge-setzten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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